Für die DSH-Qualitätssicherung werden eine Jahresgebühr sowie ein von der Zahl der durchgeführten Prüfungen abhängiger Beitrag (Mengenabhängige Gebühr) erhoben.
Jahresgebühr
Die Jahresgebühr wird ab 01.01.2023 jährlich erhoben und beträgt für registrierte DSH-Standorte je nach gewählter DSH-Stufe 150, 220 oder 280 EUR (s. Tabelle).
In der ersten Stufe beträgt sie 150 EUR. Mit der jährlichen Entrichtung dieser Gebühr ist ein Standort auf der HRK-Liste als registrierter DSH-Standort vermerkt. Er kann Workshops zur DSH-Erstellung oder den Beratungsservice der DSH-Koordinierungsstelle kostenlos nutzen und profitiert von allen DSH-Services.
Services der DSH-Koordinierungsstelle
- Interessensvertretung der registrierten DSH-Standorte
- Auskunftsservice
- Beratungen
- Bearbeitung von Erst- und Re-Registrierungsanträgen
- Koordination DSH-Komitee und -Qualitätszirkel
- Koordination der Prüfungssatz-Begutachtungen
- Organisation DSH-Konferenzen und -Workshops
- Organisation und Betreuung von Vor-Ort-Inspektionen
- Herausgabe DSH-Rundbrief und Beiträge in fadaf-aktuell (jeweils zwei mal jährlich)
- Betreuung des Netzwerken-Verteilers
- Neugestaltung und Betreuung der Website
Die zweite Stufe der Jahresgebühr (220 EUR) schließt außer dem oben Genannten ein Download-Abo des DSH-Handbuchs mit ein.
Auf der dritten Stufe (280 EUR) ist in die DSH-Jahresgebühr auch die institutionelle Mitgliedschaft im FaDaF der Stufe 3 mit zahlreichen weiteren Vorteilen integriert (Informationen zu den Leistungen und Gebühren bei einer FaDaF-Mitgliedschaft finden Sie hier). Neben dem gewohnten FaDaF-Service, wie z.B. Informationen über aktuelle Veranstaltungen u.ä., können in dieser Stufe bis zu fünf Ihrer Mitarbeitenden alle FaDaF-Ermäßigungen in Anspruch nehmen, zusätzlich erhalten Sie für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden die jeweils neuesten MatDaF-Bände in elektronischer, durchsuchbarer Form (PDF).
Wenn Sie sich zusätzlich zur DSH-Registrierung für eine FaDaF-Mitgliedschaft entscheiden, werden Sie bei beidem automatisch der Stufe 3 zugeordnet, sodass in keinem Fall ein Betrag über 280 EUR berechnet wird.
DSH | FaDaF | DSH + FaDaF | |||
Stufe | Leistungen Jahresgebühr | Beitrag in € | Leistungen | Beitrag in € | Beitrag in € |
1 | Info- und Beratungsservice der DSH-Koordinierungsstelle Kostenlose Teilnahme an Workshops zur DSH-Erstellung | 150,00 | Institution erhält alle MatDaF-Bände als Ebook + Ein Mitarbeitender erhält Ermäßigung für FaDaF-Tagungen und -Publikationen (25% Rabatt auf gedruckte MatDaF-Bände)* | 150,00 | 280,00 € (automatische Eingruppierung in Stufe 3) |
2 | wie 1 + Download-Abo DSH-Handbuch für alle Mitarbeitenden | 220,00 | Institution erhält alle MatDaF-Bände als Ebook + Drei Mitarbeitende erhalten Ermäßigung für FaDaF-Tagungen und -Publikationen (25% Rabatt auf gedruckte MatDaF-Bände)* | 220,00 | 280,00 € (automatische Eingruppierung in Stufe 3) |
3 | wie 2 + institutionelle FaDaF-Mitgliedschaft mit allen Ermäßigungen und allen FaDaF-Leistungen für bis zu 5 Mitarbeitende | 280,00 | Institution erhält alle MatDaF-Bände als Ebook + Fünf Mitarbeitende erhalten Ermäßigung für FaDaF-Tagungen und -Publikationen (25% Rabatt auf ge- druckte MatDaF-Bände)* + alle Leistungen, die auch registrierte DSH-Prüfungsstellen mit Beitragsstufe 3 erhalten | 280,00 | 280,00 € |
Mengenabhängige Gebühr
Die mengenabhängige Gebühr wird fällig, sobald eine DSH am Standort durchgeführt wird. Sie beträgt 3,50 EUR pro Prüfungskandidat*in. Die Gebühr wird jährlich rückwirkend auf der Basis der Teilnehmendenzahlen des Vorjahres erhoben.
Kündigung
Eine DSH-Registrierung kann jeweils bis zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden. Danach fällt keine Jahresgebühr mehr an, jedoch wird u.U. noch die mengenabhängige Gebühr des laufenden und ggf. des Vorjahres anfallen.
Es gilt die DSH-Gebührenordnung (ab dem 01.01.2023).