Was bedeutet DSH-Registrierung?
Hochschulen, staatlich anerkannte Studienkollegs an Hochschulen sowie Landesstudienkollegs können sich unter bestimmten Voraussetzungen als DSH-Standort registrieren lassen und damit die DSH abnehmen. Ein Zeugnis eines registrierten DSH-Standorts wird in der Regel bundesweit von allen Hochschulen anerkannt.
Die Registrierung erfolgt durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Vor der Registrierung durchlaufen die antragstellenden Hochschulen/Studienkollegs ein Registrierungsverfahren beim FaDaF.
Welche Institutionen können sich als DSH-Standort registrieren lassen?
Die Registrierung als DSH-Standort ist
Hochschulen, staatlich anerkannten Studienkollegs sowie Landesstudienkollegs vorbehalten, die über eine Einheit für Sprachlehrangebote mit Deutsch als Fremdsprache, eine angemessene Anzahl hauptamtlich tätiger, akademisch qualifizierter Sprachlehrkräfte (DaF) für Prüfungszwecke sowie über eine ausreichende Ausstattung für die ordnungsgemäße Abhaltung der Prüfungen verfügen.
Sprachschulen, andere Einrichtungen oder Einzelpersonen können keine DSH abnehmen.
Welche DaF-Qualifikationen werden anerkannt?
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über mögliche DaF-Qualifikationen. Bei Fragen können Sie sich gern an die DSH-Koordinierungsstelle wenden.
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Quellen
Koreik, S. Uwe (2005): DSH und TestFaF – Ergebnisse einer Vergleichsstudie an vier Untersuchungsstandorten. In: Ders. (Hrsg.): DSH und TestDaF – eine Vergleichsstudie. Baltmannsweiler: Schneider Verlag Hohengehren.
Hiltraud Casper-Hehne: Die Bedeutung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Unterricht und Prüfungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache. In: Hiltraud Casper-Hehne / Uwe Koreik (Hrsg.): DSH und TestDaF als hochschulbezogene Prüfungssysteme für Deutsch als Fremdsprache. Standortbestimmungen und Entwicklungslinien. Perspektiven Deutsch als Fremdsprache Bd.17. Baltmannsweiler (Schneider Verlag Hohengehren) 2004. S. 48 – 60.